Bestellhinweise
Bestellhinweise
Betonbestellungen sollten mind. 48 Stunden vor Lieferung bei der Disposition eingehen.
Machen sie dabei bitte folgende Angaben.
• Rechnungsanschrift, Name des Bestellers, Telefonnummer
• Baustellenanschrift, Telefonnummer
• Lieferdatum, Lieferzeit, Einbauart, Einbaudauer
• Bestellnummer (3-stellig) bzw. Beton Eigenschaft, Gesamtbedarfsmenge, Bauteilanforderung
Bei größeren Bedarfsmengen ist der Termin einige Tage vor der Lieferung mit der Disposition abzustimmen.
Änderungen der Liefertermine teilen sie uns bitte mindestens 1 Tag vor Lieferbeginn mit.
Betone bereits beladener oder unterwegs befindlicher Fahrzeuge gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bei unseren Fahrern geben sie bitte keine verbindlichen Bestellungen auf. Für die Auswahl der Betongüte
gemäß den einschlägigen DIN-Vorschriften und DAfStb-Richtlinien ist der Besteller verantwortlich.
Das Lieferwerk übernimmt keine Haftung für Produkteigenschaften, die ihm nicht genannt wurden.
Anwendungsbeispiele bitte beachten:
Die tatsächlichen Expositionsklassen wie auch alle weiteren Anforderungen an den Beton müssen vom
Verfasser der Festlegung (z. B. Architekt od. Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden.
Betonpumpenbestellung
Um einen reibungslosen Einsatz der Betonpumpen zu gewährleisten,
mind. 3 Tage vor Einbaubeginn, mit unserer Disposition ab.
Menge
1 m³ Transportbeton entspricht volumen- und gewichtsmäßig einem
m³ normgerecht verdichtetem Beton+/- 3% Gewichtstoleranz.
Anlieferung
Die Anlieferung setzt einen befestigten, rutschfesten, für Fahrzeuge mit max. 40 to Gesamtgewichten
gefahrlos befahrbaren Weg bis zur Endladestelle voraus. (Durchfahrtsbreite min. 3,00 m / Durchfahrtshöhe min. 4,00 m).
Die Entgegennahme der Lieferung und die Zugabe von Zusatzmitteln auf der Baustelle (Liter/m³) sind auf dem
Lieferschein mit Unterschrift zu bestätigen.
Annahmeverweigerung
Wird die Annahme von bestelltem Beton ohne unser Verschulden verweigert, gilt der Auftrag als ausgeführt.
Die Menge wird voll berechnet zuzüglich evtl. Kosten für die Entsorgung des nicht angenommenen Betons.
Reinigung und Entsorgung
Vorkehrungen für die Reinigung der Betonfahrzeuge sowie die Entsorgung des Restbetons
sind auf der Baustelle durch die Bauleitung und in deren Verantwortung zu treffen.
Im Bereich der Ablade- bzw. Reinigungsplatzes übernehmen wir keine Haftung für Schäden
„auch nicht evtl. Umweltschäden aus dem Entlade-. Spül- und Reinigungsvorgang“.
Betone für Decken, Brückenüberbauten,
Gehwegkappen, Industrieböden etc.
Gemäß DIN 12620 ist bei Verwendung von Naturkies für die von uns gelieferten Betone und Estriche
das Vorkommen von quellfähigen Bestandteilen (z. B. Holz) nicht gänzlich auszuschließen.
Für Schäden aus Oberflächenbearbeitungen, maschinellen Glätten, Vakuumieren, Sandstrahlen etc.
übernehmen wir daher keine Gewährleistung. Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton
nicht empfohlen. Wir empfehlen für diese Bauteile ggf. die Verwendung von Betonen mit Hartsteinedelsplitt.
Baustofftechnische Laborleistungen
Auf Wunsch vermitteln wir für die Überwachung Ihrer Baustelle eine amtlich anerkannte Prüfstelle.
Gewährleistung
Für die Güte des Betons wird die Gewährleistung im Übergabezustand von uns nur dann übernommen,
wenn das Fahrzeug bei Eintreffen auf der Baustelle unverzüglich und zügig entladen werden kann.
Unseren Fahrern ist es nicht erlaubt, ohne unsere Genehmigung, die Zugabe von Wasser oder anderen
Zusatzmitteln. Nach DIN 1045-2/ EN 206 ist das verboten und entbindet uns von der Gewährleistung.
Voraussetzung für das Erreichen der vorgenannten Eigenschaften ist die sachgerechte Vorbereitung
auf der Baustelle, das Einbringen des Betons sowie die Nachbehandlung, nach dem Stand der Technik.